Drei Tage lang wird an der TU Dresden gewählt. In Gruppen – das heißt: Professoren wählen die Vertreter der Professorenschaft für den Fakultätsrat, die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen wählen ihre beiden Vertreter, die „sonstigen“ Mitarbeiter entsenden eine Person. Und die Studenten wählen neben ihren Vertretern für den Fakultätsrat auch die Fachschaftsvertreter, die Vertreter für Senat und erweiterten Senat. An der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beteiligen sich alle Gruppen.
Die Wahl findet von heute bis Donnerstag statt – Wahlzeit ist zwischen 9 und 16 Uhr. Während die Studenten ihre Wahlurnen im Gang des Beyer-Baus (Nähe Haupteingang bei Zimmer 70) aufgebaut haben, wählen die anderen Gruppen im Dekanat (Raum 62d).
Die Wahl ist eine Personenwahl, es werden also mit bis zu drei Stimmen (steht auf dem jeweiligen Wahlzettel) Menschen gewählt und nicht Listen. Bei den Listen der Professoren und Akademischen Mitarbeitern kann man also, wenn man mag, seine drei Stimmen verteilen: Alle auf eine Person, je eine auf insgesamt drei Personen (innerhalb und/oder außerhalb der Liste) oder 2 hier und eine da. Die Stimmen der Liste werden zusammengezählt, die Reihung innerhalb der Liste ergibt sich aus der Anzahl der Stimmen für die einzelnen Vertreter.
Die Umrechnung der Stimmen in Mandate erfolgt nach dem D’Hondt-Verfahren, das in der Wikipedia ganz gut erklärt ist – vor allem in der Tabelle beim Berechungsbeispiel sieht man, wie’s funktioniert.
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