Ausstellungseröffnung BauMeisterArbeit
Eine ganz besondere Ausstellung wurde heute im Fakultätszimmer der Fakultät Bauingenieurwesen eröffnet: Zehn Blätter aus dem Jahre 1917 zeigen, wie man damals auf dem zweiten Bildungsweg den Titel eines Baumeisters erwerben konnte: Prof. h.c. Dr.-Ing. Barbara Hauptenbuchner, von 1994 bis 2007 als geschäftsführende Leiterin des Fakultätsrechenzentrums der Fakultät Bauingenieurwesen tätig, hatte insgesamt 23 großformatige Blätter zum Thema „Schulanlage für eine Dorfschulgemeinde“ gefunden, die ihr Vater Karl Hugo Böhme im Rahmen seiner Weiterbildung gezeichnet hatte. Auf den Zeichenkartons ist das Projekt einer Schulanlage für eine Dorfschulgemeinde mit Schulgebäude, Turnhalle, Lehrerwohnhaus, Feuerwehrturm, der Gestaltung der Außenanlagen (Schulhof, Garten, Bachüberbrückung) dargestellt. Entsprechend der zeitgemäßen ganzheitlichen Betrachtung der Bauaufgaben gehören dazu Lagepläne, Grundrisse, Aufrisse , Quer- und Längsschnitte und Detailzeichnung (Fenster, Türen usw.). Spannungen, wie die des Turnhallenbinders und der Stützmauer am Bach, werden grafisch ermittelt. Ergänzt werden musste die Arbeit durch einen Kostenanschlag, der aber nicht mehr vorhanden ist. Die Ausstellung zeigt zehn ausgewählte Zeichnungen.
Geschichtlicher Hintergrund
Die Berufsbezeichnung „Baumeister“ durfte in Deutschland bis 1945 nur der führen, der entweder die Baumeisterprüfung bestanden hatte oder den Abschluss einer Technischen Hochschule vorweisen konnte.
Die Voraussetzung zur Zulassung zur Baumeisterprüfung waren im Wesentlichen eine Gesellenprüfung im Bauhauptgewerbe, langjährige praktische Tätigkeit, der Abschluss einer Ausbildung an einer Baugewerke/Bauschule und einen Wohnsitz im Bezirk der Prüfbehörde. Die Prüfung bestand aus einem schriftlichen Teil, dem Entwurf eines fiktiven Bauwerkes, und einer mündlichen Prüfung.
Die Baugewerkeschulen/ Bauschulen wurden zu Beginn des 19. Jahrhunderts überall in Deutschland gegründet, da angesichts neuer Baumaterialien und Baumethoden, sowie zunehmender behördlicher Vorschriften im Bauwesen ein Bedarf an Bauhandwerkern mit umfangreicheren theoretischen Kenntnissen entstand.
In Sachsen wurden von 1837 – 1840 in den Städten Dresden und Chemnitz sowie später noch in Leipzig, Zittau und Plauen Baugewerkeschulen gegründet. Die Dresdner wurde zuerst der Technischen Bildungsanstalt angeschlossen, bevor sie 1873 selbstständig und 1910 in Königlich Sächsische Bauschule umbenannt wurde.
Diese Schulen eröffneten Handwerkern mit Gesellenabschluss im Bauwesen einen zweiten Bildungsweg als Zugang zu einer „technischen Beamten- und Angestelltenlaufbahn in Staats-, Stadt- und Privatbetrieben“. Bis Ende des 1. Weltkriegs boten die Bauschulen zuerst mit 2 Semestern, später mit 5 Semestern Handwerkern im Winterhalbjahr, wo der Baubetrieb vorwiegend ruhte, eine umfassende Bildungsmöglichkeit.
Nach dem 1.Weltkrieg wurden die sächsischen Bauschulen in Staatsbauschulen umbenannt und boten ganzjährige Ausbildung an. 1924 kam in Dresden zur Hochbau- auch eine Tiefbauabteilung dazu.
In der SBZ/DDR nahmen die Bauschulen im Jahr 1947 als Ingenieurschulen ihren Lehrbetrieb wieder auf.
(Quelle: Text der Rede von Barbara Hauptenbuchner zur Ausstellungseröffnung | Die Ausstellung ist bis zum 24. September im Raum 67 des Beyer-Baus zu sehen)