Johannes Handschumacher zum Honorarprofessor ernannt

UVS
5. Oktober 2016
Prof. Dr. Johannes Handschumacher Foto: Ulf Dahl
Prof. Dr. Johannes Handschumacher Foto: Ulf Dahl

Prof. Dr. Johannes Handschumacher ist vom Rektor der TU Dresden, Prof. Hans Müller-Steinhagen, zum Honorarprofessor für das Fachgebiet für Baurecht und Immobilienrecht ernannt worden. Seine Kanzlei Handschumacher & Partner gilt als eine der führenden Kanzleien in Sachsen im Bereich der Insolvenz- und Zwangsverwaltung und ist schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, aber auch im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Johannes Handschumacher wurde 1958 in Köln geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i.Br. Sein Referendariat absolvierte er im Landgericht Düsseldorf, promoviert wurde Handschumacher 1991 an der Universität Freiburg i.Br. Seit 1991 ist er als Rechtsanwalt in Düsseldorf und Dresden tätig. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist regelmäßiger Mitarbeiter der Zeitschrift BauR, Werner-Verlag, und Co-Autor bei JURIS-PRAXISREPORT – Privates Baurecht. Er ist Mitglied des Deutschen Baugerichtstages und der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein.