Oft scheitert’s am Geld – aber nicht immer muss es daran scheitern: Die Technische Universität Dresden verfügt derzeit über drei Möglichkeiten der Promotionsförderung.
- Sächsisches Landesstipendium gemäß § 29 SächsHG vom 11. Juni 1999
- Wiedereinstiegsstipendium gemäß Förderrichtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 23.09.2005
- Promotionsförderung für Frauen über WHK-Verträge gemäß der Richtlinie zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen der Technischen Universität Dresden
Seit heute steht nun die Ausschreibung für die Landesgraduiertenstipendien im Netz. Darüber sowie über die anderen Möglichkeiten, die damit verbundenen Antrags-Mühen und andere zu erfüllende Randbedingungen kann man sich online informieren.