Waschbeckenerlass

UVS
22. August 2008

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bezogen auf die VwW Waschbecken von 02.04.2006 und den Waschbeckenerlass vom 14.02.1994 gebe ich bekannt, dass zur Umsetzung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Neu-, Um-, Erweiterungsbauten und Sanierungsmaßnahmen in Folge von GBM, KBM oder Bauunterhaltungsmaßnahmen keine Handwaschbecken in Büro- und Verwaltungsräumen installliert werden (Ausstattungsnorm für landeseigene Gebäude).

Handwaschbecken in Toilettenvorräumen werden nur mit Kaltwasseranschluss ausgestattet.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Bekanntmachung in Ihrem Veranstwortungsbereich“

Gerne doch. Ich gehe jetzt heim, Hände waschen…

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